Howdy
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Jetzt starten: Einfach den Arbeitgeber auf das Leasing ansprechen, Wunsch-Bike bei uns auswählen – wir kümmern uns um den Rest!
(Alle Angaben ohne Gewähr.)
Bikeleasing ist nur einer von vielen Leasingpartnern, mit denen wir zusammenarbeiten, hier im Video seht ihr, wie Dienstrad Leasing funktioniert:
Jetzt loslegen: Kontaktieren Sie uns – wir stellen Ihnen alle Informationen bereit und unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit mit einer Leasinggesellschaft. Einfach und kostenlos einen Rahmenvertrag abschließen!
Steuervorteile: Die Leasingraten sind fixe Betriebsausgaben, die Ihre Steuerlast mindern. Selbstständige fahren also dank E-Bike Leasing steuerfrei. Sprechen Sie hierzu auch mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.
Topmobilität: Mit uns bleiben Sie mobil. Schadens-, Wartungs- und Verschleißschutz sowie unsere kostenlose Mobilitätsgarantie sind immer im Vertrag enthalten.
Perfekte Kombination: E-Bike Leasing für Selbständige kann selbstverständlich mit einem Dienstwagen kombiniert werden. Das Dienstrad kann uneingeschränkt privat genutzt werden.
Alle Radtypen und Marken: Sie können aus allen bei uns erhältlichen Fahrradtypen und -marken wählen. E-Citybike, E-Trekking oder E-Mountainbike – beim E-Bike Leasing für Selbstständige haben Sie die freie Wahl.
Ihr Arbeitgeber schließt einen kostenlosen Rahmenvertrag mit einer Leasinggesellschaft.
Sie wählen Ihr Traum-E-Bike oder Fahrrad aus unserem Sortiment.
Wir vom E-Bike Outlet Bad Segeberg übernehmen die Antragstellung für Sie.
Nach Freigabe erhalten Sie eine Benachrichtigung, sobald Ihr Leasing-Bike zur Abholung bereitsteht.
Mit Ihrer Unterschrift auf der Übernahmebestätigung ist der Prozess abgeschlossen.
Nutzen Sie Ihr Dienstfahrrad flexibel – auch privat.
Sparen Sie Kosten durch das attraktive Leasingmodell und verbessern Sie gleichzeitig Ihre Gesundheit.
Was ist Fahrrad-Leasing?
Fahrrad-Leasing funktioniert ähnlich wie eine Miete. Sie fahren Ihr Wunschfahrrad oder E-Bike sorgenfrei inklusive Versicherung zu einer günstigen monatlichen Rate.
Die Leasingraten werden direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers bezahlt. Dadurch lassen sich Steuern und Sozialabgaben einsparen, wodurch Leasing oft deutlich günstiger als ein Direktkauf ist. Der geldwerte Vorteil, der dabei entsteht, wird mit lediglich 0,25 % des UVPs versteuert – ähnlich wie bei einem Dienstwagen. Bietet ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Fahrrad oder Pedelec (bis 25 km/h) zusätzlich zum Gehalt an, kann dieser das Bike sogar komplett steuerfrei nutzen.
Voraussetzung für das Fahrrad-Leasing ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und einer Leasinggesellschaft. Gerne vermitteln wir den Kontakt zu bewährten Leasinggesellschaften. Der Arbeitgeber fungiert als Leasingnehmer und stellt das Fahrrad oder E-Bike dem Mitarbeiter zur Verfügung. Der Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttolohns in eine Sachleistung umwandeln (Barlohnumwandlung) und auf diese Weise günstig ein hochwertiges Bike nutzen.
Die Laufzeit eines Fahrrad-Leasings beträgt in der Regel 36 Monate.
Nach Ablauf der Leasingdauer erhält der Arbeitnehmer in den meisten Fällen ein Angebot, das Fahrrad oder Pedelec zu einem günstigen Preis zu kaufen.
Ja, Zubehör, das fest mit dem Dienstfahrrad verbunden ist, kann in den Leasingvertrag aufgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Gepäckträger, Fahrradständer oder Schutzbleche. Besonders wichtig ist ein hochwertiges Markenschloss im Wert von mindestens 49 €, da viele Leasinggesellschaften dies als Voraussetzung für die integrierte Diebstahlversicherung verlangen.
Fahrrad-Leasing bietet eine kostengünstige und steuerlich vorteilhafte Alternative zum Direktkauf. Dank der Möglichkeit zur Bruttogehaltsumwandlung profitieren Arbeitnehmer von geringen monatlichen Raten und einem attraktiven Kaufangebot am Ende der Laufzeit. Arbeitgeber können durch Fahrrad-Leasing die Gesundheit und Motivation ihrer Mitarbeiter fördern – eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.