Leasing für E-Bikes – Clever sparen & mobil bleiben

 

Größter Vorteil, wenn du dich für ein Firmenleasing bei uns entscheidest: Wir geben die reduzierten Preise weiter! Der Regelfall bei den meisten Händlern ist, dass der UVP an den Leasinggeber weitergegeben wird.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Hochwertiges E-Bike fahren – auch zur privaten Nutzung.
  • Kosteneinsparung – bis zu 40 % günstiger als ein Kauf.
  • Steuervorteile nutzen – dank der 0,25 %-Regelung (1 %-Regelung bei S-Pedelecs).
  • Geringere Abgaben – die Leasingrate wird vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben berechnet.
  • Stressfreie Mobilität – keine Staus und Parkplatzsuche mehr.
  • Mehrere Bikes leasen – auch für Familienmitglieder im Haushalt (je nach Arbeitgeberregelung).
  • Arbeitgeber-Zuschuss möglich – spart zusätzlich Kosten.
  • Steuerfreies Leasing bei Gehaltserhöhung – keine Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Jetzt starten: Einfach den Arbeitgeber auf das Leasing ansprechen, Wunsch-Bike bei uns auswählen – wir kümmern uns um den Rest!

(Alle Angaben ohne Gewähr.)

Bikeleasing ist nur einer von vielen Leasingpartnern, mit denen wir zusammenarbeiten, hier im Video seht ihr, wie Dienstrad Leasing funktioniert:

Vorteile vom E-Bike Leasing für Arbeitgeber

  • Gesündere Mitarbeiter – mehr Bewegung fördert das Wohlbefinden.
  • Geringere Lohnnebenkosten durch Gehaltsumwandlung.
  • Mitarbeitermotivation und -bindung steigern.
  • Positives Unternehmensimage – nachhaltige Mobilität unterstützen.
  • Bessere CO²-Bilanz – aktiver Beitrag zum Umweltschutz.
  • Weniger Parkplatzbedarf – reduziert Kosten und Flächenverbrauch.

Jetzt loslegen: Kontaktieren Sie uns – wir stellen Ihnen alle Informationen bereit und unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit mit einer Leasinggesellschaft. Einfach und kostenlos einen Rahmenvertrag abschließen!

 

Die Vorteile vom E-Bike Leasing für Selbstständige


Steuervorteile: Die Leasingraten sind fixe Betriebsausgaben, die Ihre Steuerlast mindern. Selbstständige fahren also dank E-Bike Leasing steuerfrei. Sprechen Sie hierzu auch mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.

Topmobilität: Mit uns bleiben Sie mobil. Schadens-, Wartungs- und Verschleißschutz sowie unsere kostenlose Mobilitätsgarantie sind immer im Vertrag enthalten.

Perfekte Kombination: E-Bike Leasing für Selbständige kann selbstverständlich mit einem Dienstwagen kombiniert werden. Das Dienstrad kann uneingeschränkt privat genutzt werden.

Alle Radtypen und Marken: Sie können aus allen bei uns erhältlichen Fahrradtypen und -marken wählen. E-Citybike, E-Trekking oder E-Mountainbike – beim E-Bike Leasing für Selbstständige haben Sie die freie Wahl.

So funktioniert das E-Bike-Leasing – in 3 einfachen Schritten

1. Wunsch-E-Bike auswählen

Ihr Arbeitgeber schließt einen kostenlosen Rahmenvertrag mit einer Leasinggesellschaft.
Sie wählen Ihr Traum-E-Bike oder Fahrrad aus unserem Sortiment.

2. Leasingvertrag unterschreiben

Wir vom E-Bike Outlet Bad Segeberg übernehmen die Antragstellung für Sie.
Nach Freigabe erhalten Sie eine Benachrichtigung, sobald Ihr Leasing-Bike zur Abholung bereitsteht.
Mit Ihrer Unterschrift auf der Übernahmebestätigung ist der Prozess abgeschlossen.

3. E-Bike sorgenfrei genießen

Nutzen Sie Ihr Dienstfahrrad flexibel – auch privat.
Sparen Sie Kosten durch das attraktive Leasingmodell und verbessern Sie gleichzeitig Ihre Gesundheit.

 Was ist Fahrrad-Leasing?

Fahrrad-Leasing funktioniert ähnlich wie eine Miete. Sie fahren Ihr Wunschfahrrad oder E-Bike sorgenfrei inklusive Versicherung zu einer günstigen monatlichen Rate.

 

Warum ist Fahrrad-Leasing so günstig?

Die Leasingraten werden direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers bezahlt. Dadurch lassen sich Steuern und Sozialabgaben einsparen, wodurch Leasing oft deutlich günstiger als ein Direktkauf ist. Der geldwerte Vorteil, der dabei entsteht, wird mit lediglich 0,25 % des UVPs versteuert – ähnlich wie bei einem Dienstwagen. Bietet ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Fahrrad oder Pedelec (bis 25 km/h) zusätzlich zum Gehalt an, kann dieser das Bike sogar komplett steuerfrei nutzen.

Wie funktioniert das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes?

Voraussetzung für das Fahrrad-Leasing ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und einer Leasinggesellschaft. Gerne vermitteln wir den Kontakt zu bewährten Leasinggesellschaften. Der Arbeitgeber fungiert als Leasingnehmer und stellt das Fahrrad oder E-Bike dem Mitarbeiter zur Verfügung. Der Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttolohns in eine Sachleistung umwandeln (Barlohnumwandlung) und auf diese Weise günstig ein hochwertiges Bike nutzen.

 

Wie lange dauert die Leasinglaufzeit?

Die Laufzeit eines Fahrrad-Leasings beträgt in der Regel 36 Monate.

 

Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit?

Nach Ablauf der Leasingdauer erhält der Arbeitnehmer in den meisten Fällen ein Angebot, das Fahrrad oder Pedelec zu einem günstigen Preis zu kaufen.

 

Kann ich auch Zubehör leasen?

Ja, Zubehör, das fest mit dem Dienstfahrrad verbunden ist, kann in den Leasingvertrag aufgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Gepäckträger, Fahrradständer oder Schutzbleche. Besonders wichtig ist ein hochwertiges Markenschloss im Wert von mindestens 49 €, da viele Leasinggesellschaften dies als Voraussetzung für die integrierte Diebstahlversicherung verlangen.

 

Fazit


Fahrrad-Leasing bietet eine kostengünstige und steuerlich vorteilhafte Alternative zum Direktkauf. Dank der Möglichkeit zur Bruttogehaltsumwandlung profitieren Arbeitnehmer von geringen monatlichen Raten und einem attraktiven Kaufangebot am Ende der Laufzeit. Arbeitgeber können durch Fahrrad-Leasing die Gesundheit und Motivation ihrer Mitarbeiter fördern – eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.